NiedersachsenRechtNDS-RE-190-2022

Auf welche der nachgenannten Wildtiere darf in Niedersachsen am 16. Januar die Jagd ausgeübt werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Ringeltaube und Rehbock.

  • A)Ringeltaube
  • B)Rebhuhn
  • C)Feldhase
  • D)Rehbock
  • E)Blässgänse
Erklärung

Am 16. Januar hat in Niedersachsen der Rehbock weiterhin Jagdzeit (Böcke 1.4.–31.1.). Auch die Ringeltaube ist bis in den Januar bejagbar. Rebhuhn, Feldhase und Blässgans haben zu diesem Zeitpunkt Schonzeit. Regulations may vary depending on the federal state.

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