Kurze Antwort
Das große und das kleine Jägerrecht gelten ausschließlich für Schalenwild, also Paarhufer wie Rot-, Dam-, Sika-, Reh-, Gams-, Stein-, Muffel- und Schwarzwild.
Schalenwild ist im BJagdG als eigene Gruppe definiert; nur hierfür unterscheidet man großes (Hirsche/Hirschträger) und kleines Jägerrecht. Hase und Kaninchen gehören nicht zum Schalenwild, alle Haarwildarten insgesamt ebenfalls nicht.
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