NiedersachsenNatur & JagdpraxisNDS-NA-339-2022

Auf welchen der nachgenannten Flächen ist die Anlage von Wildäckern nicht zulässig?

Kurze Antwort

Die Anlage von Wildäckern ist auf Magerrasen und Feuchtwiesen unzulässig, auf mehrjährig stillgelegten Ackerflächen hingegen zulässig.

  • A)Mehrjährig stillgelegte Ackerfläche
  • B)Magerrasen
  • C)Feuchtwiese
Erklärung

Magerrasen und Feuchtwiesen sind gesetzlich geschützte Biotope und dürfen nicht umgebrochen oder wesentlich verändert werden. Stilllegungsflächen dürfen als Wildäcker genutzt werden, solange die naturschutz- und eigentumsrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

Jägerprüfung Niedersachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten