Kurze Antwort
Der Rehbock ist auf den Abschussplan des Reviers anzurechnen, in dem er angeschossen wurde.
Maßgeblich ist der Jagdbezirk, in dem der tödliche Schuss abgegeben wurde, nicht der spätere Verendungsort. Daher wird der Bock dem Abschussplan des Ausgangsreviers zugerechnet.
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