NiedersachsenRechtNDS-RE-222-2022

Auf wessen Abschussplan ist ein Rehbock anzurechnen, der angeschossen in das Nachbarrevier überwechselt und dort verendet?

Kurze Antwort

Der Rehbock ist auf den Abschussplan des Reviers anzurechnen, in dem er angeschossen wurde.

  • A)Auf den Abschussplan des Reviers, in dem der Bock verendet ist
  • B)Auf den Abschussplan des Reviers, in dem der Bock angeschossen wurde
  • C)Der Bock ist auf keinen Abschussplan anzurechnen; er zählt lediglich für den Gesamtabschuss der betreffenden Hegegemeinschaft
Erklärung

Maßgeblich ist der Jagdbezirk, in dem der tödliche Schuss abgegeben wurde, nicht der spätere Verendungsort. Daher wird der Bock dem Abschussplan des Ausgangsreviers zugerechnet.

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