Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Nein. Entwichene Gehegetiere werden jagdrechtlich wie frei lebendes Schalenwild behandelt und unterliegen – abgesehen vom Schwarzwild – der Abschussplanung. Ohne genehmigten Abschussplan (oder behördliche Ausnahme/Anordnung) darf der Damspießer nicht erlegt werden.
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