NiedersachsenRechtNDS-RE-167-2022

Aus einem Wildgehege ist im August ein Damspießer entkommen, der sich im September in einem 8 km vom Park entfernten Revier einstellt. Darf der Revierinhaber diesen Damspießer ohne Abschussplan erlegen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Nein. Entwichene Gehegetiere werden jagdrechtlich wie frei lebendes Schalenwild behandelt und unterliegen – abgesehen vom Schwarzwild – der Abschussplanung. Ohne genehmigten Abschussplan (oder behördliche Ausnahme/Anordnung) darf der Damspießer nicht erlegt werden.

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