NiedersachsenWildbrethygiene & JagdhundeNDS-WI-95-2022

Begeht der Jagdleiter eine Straftat, wenn er einem Treiber (Nichtjäger) einen Hasen schenkt, ohne diesen aufgebrochen zu haben?

Kurze Antwort

Richtig ist: ja.

  • A)ja
  • B)nein
  • C)nur dann, wenn der Treiber nach dem 01.02.1987 geboren wurde
Erklärung

Ja, das ist strafbar. Der Hase unterliegt dem Jagdrecht; die Aneignung/Überlassung an einen Nichtjagdscheininhaber ohne ordnungsgemäße Abgabewege (z. B. über den Revierinhaber mit Wildursprungsnachweis) erfüllt den Tatbestand der Wilderei/Wildhehlerei bzw. verstößt gegen Kennzeichnung/Abgabepflichten. Das Geburtsdatum des Treibers ist hierfür unerheblich.

Jägerprüfung Niedersachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten