Kurze Antwort
Richtig ist: ja.
Ja, das ist strafbar. Der Hase unterliegt dem Jagdrecht; die Aneignung/Überlassung an einen Nichtjagdscheininhaber ohne ordnungsgemäße Abgabewege (z. B. über den Revierinhaber mit Wildursprungsnachweis) erfüllt den Tatbestand der Wilderei/Wildhehlerei bzw. verstößt gegen Kennzeichnung/Abgabepflichten. Das Geburtsdatum des Treibers ist hierfür unerheblich.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.