Kurze Antwort
Bei Abhandenkommen der Waffenbesitzkarte ist unverzüglich die zuständige Erlaubnisbehörde zu benachrichtigen.
Die Waffenbesitzkarte ist eine waffenrechtliche Erlaubnisurkunde. Ihr Verlust muss daher umgehend der zuständigen Behörde angezeigt werden.
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