NiedersachsenRechtNDS-RE-459-2022

Bei Abhandenkommen der Waffenbesitzkarte ist zu benachrichtigen?

Kurze Antwort

Bei Abhandenkommen der Waffenbesitzkarte ist unverzüglich die zuständige Erlaubnisbehörde zu benachrichtigen.

  • A)Erlaubnisbehörde
  • B)Deutscher Schützenbund
  • C)Bundeszentralregister
Erklärung

Die Waffenbesitzkarte ist eine waffenrechtliche Erlaubnisurkunde. Ihr Verlust muss daher umgehend der zuständigen Behörde angezeigt werden.

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