Kurze Antwort
Richtig ist: in Notstand.
Richtig ist Notstand. Greift ein herrenloser Hund an, liegt keine Notwehr/Nothilfe vor, weil kein menschlicher Angreifer handelt. Du handelst zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib/Leben und wählst das mildeste geeignete Mittel; das geschützte Rechtsgut (Unversehrtheit) überwiegt.
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