Kurze Antwort
Bei der amtlichen Fleischuntersuchung werden alle Teile des Tieres einschließlich des Blutes untersucht.
Die Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung verlangt eine vollständige Begutachtung des gesamten Wildkörpers samt Aufbruch und Blut. Nur so lassen sich bedenkliche Merkmale oder Kontaminationen sicher erkennen.
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