Kurze Antwort
Richtig sind: <p>Als der Angreifer Sie bemerkt, lässt er von der Frau ab und zieht eine Pistole und droht Sie zu erschießen. Da es sich vermutlich um eine Notwehrsituation handelt und Sie keine andere Möglichkeit haben den Angriff abzuwenden, handeln sie straffrei, wenn Sie ihre Jagdwaffe gegen den Angreifer einsetzen.</p> und <p>Es handelt sich um eine Notwehrsituation. Sie handeln straffrei, wenn Sie der Frau helfen den Angriff abzuwehren. Hierbei setzen Sie das am wenigsten schädliche oder gefährliche geeignete Mittel ein.</p>.
Richtig sind 2 und 4. Begründung: Notwehr gilt auch als Nothilfe – du darfst der Angegriffenen helfen, musst dabei aber das mildeste geeignete Mittel wählen (Verhältnismäßigkeit). Zieht der Täter eine Pistole und droht dich zu erschießen, liegt eine akute, rechtswidrige Gefahr für Leib und Leben vor; ist kein milderes Mittel verfügbar, ist der Schusswaffengebrauch als letztes Mittel gerechtfertigt. Optionen 1 und 3 sind falsch: Kein Ausschluss von Notwehr wegen Fremdangriff; Flucht vereiteln durch Schuss ist nicht mehr Notwehr.
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