Kurze Antwort
Bei festgestellten bedenklichen Merkmalen ist die amtliche Fleischuntersuchung erforderlich, wenn das Stück zum menschlichen Verzehr bestimmt ist.
Die Tier-LMHV verlangt die amtliche Untersuchung nur bei beabsichtigter Verwertung als Lebensmittel. Ohne Verwertungsabsicht wird das Stück verworfen; eine Untersuchung ist dann nicht vorgeschrieben.
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