NiedersachsenWildbrethygiene & JagdhundeNDS-WI-63-2022

Bei einem Stück Rehwild stellen Sie beim Aufbrechen bedenkliche Merkmale fest. Es muss zur amtlichen Fleischuntersuchung:

Kurze Antwort

Bei festgestellten bedenklichen Merkmalen ist die amtliche Fleischuntersuchung erforderlich, wenn das Stück zum menschlichen Verzehr bestimmt ist.

  • A)nur, wenn es veräußert werden soll
  • B)nur, wenn es zum Genuss für Menschen bestimmt ist
  • C)in jedem Falle
Erklärung

Die Tier-LMHV verlangt die amtliche Untersuchung nur bei beabsichtigter Verwertung als Lebensmittel. Ohne Verwertungsabsicht wird das Stück verworfen; eine Untersuchung ist dann nicht vorgeschrieben.

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