Kurze Antwort
Richtig ist: das Gewehr ist grundsätzlich zu entladen.
Richtig ist: das Gewehr ist grundsätzlich zu entladen. Begründung: Nach UVV Jagd (VSG 4.4) sind bei Gefahrlagen wie dem Überwinden von Hindernissen (z. B. Graben, Zaun) die Läufe/Patronenlager zu entladen, um Unfälle bei Sturz oder Erschütterung sicher auszuschließen. Sichern oder Weiterreichen genügt nicht.
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