Kurze Antwort
Richtig sind: <p>Der Revierinhaber, in dessen Revier der Hase angeschossen wurde, darf den Hasen aufnehmen und fortschaffen</p> und <p>Der Revierinhaber des Nachbarreviers muss über das Fortschaffen des Hasen anschließend informiert werden</p>.
Bei Niederwild, das in Sichtweite hinter der Grenze verendet, darf der Schütze bzw. Revierinhaber, in dessen Revier der Hase angeschossen wurde, ihn aufnehmen und fortschaffen; oft apportiert der Hund ihn ohnehin. Weidgerecht ist es, den Nachbarrevierinhaber anschließend über das Fortschaffen zu informieren. Aneignung durch den Hundeführer ist unzulässig.
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