NiedersachsenRechtNDS-RE-223-2022

Bei einer Treibjagd flüchtet ein angeschossener Hase in das Nachbarrevier und verendet dort. Ein Jagdhund folgt der Hasenspur und apportiert den Hasen. Welche der nachgenannten Aussagen ist richtig?

Kurze Antwort

Richtig sind: <p>Der Revierinhaber, in dessen Revier der Hase angeschossen wurde, darf den Hasen aufnehmen und fortschaffen</p> und <p>Der Revierinhaber des Nachbarreviers muss über das Fortschaffen des Hasen anschließend informiert werden</p>.

  • A)<p>Der Revierinhaber des Nachbarreviers muss über das Fortschaffen des Hasen anschließend informiert werden</p>
  • B)<p>Der Revierinhaber, in dessen Revier der Hase angeschossen wurde, darf den Hasen zwar erlegen aber nicht fortschaffen</p>
  • C)<p>Der Revierinhaber, in dessen Revier der Hase angeschossen wurde, darf den Hasen aufnehmen und fortschaffen</p>
  • D)Der Hundeführer darf sich den Hasen aneignen
Erklärung

Bei Niederwild, das in Sichtweite hinter der Grenze verendet, darf der Schütze bzw. Revierinhaber, in dessen Revier der Hase angeschossen wurde, ihn aufnehmen und fortschaffen; oft apportiert der Hund ihn ohnehin. Weidgerecht ist es, den Nachbarrevierinhaber anschließend über das Fortschaffen zu informieren. Aneignung durch den Hundeführer ist unzulässig.

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