NiedersachsenRechtNDS-RE-418-2022

Bei welchen der folgenden Staaten ist der dortige amtliche Beschuss auch in der Bundesrepublik Deutschland gültig? (D.h. die dort beschossenen Waffen müssen nicht von einem deutschen Beschussamt erneut beschossen werden.)

Kurze Antwort

Richtig sind: Ungarn, Russland und Belgien, Italien.

  • A)Ungarn, Russland
  • B)USA, Kanada
  • C)Belgien, Italien
Erklärung

Richtig sind Ungarn, Russland sowie Belgien, Italien, weil diese Staaten dem CIP-Übereinkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Beschusszeichen angehören. Deren amtlicher Beschuss wird in Deutschland anerkannt, ein Nachbeschuss durch ein deutsches Beschussamt ist nicht erforderlich. USA und Kanada sind keine CIP-Staaten, daher dortiger Beschuss hier nicht gültig.

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