NiedersachsenRechtNDS-RE-228-2022

Bei welchen der nachgenannten Jagdarten ist die Verwendung brauchbarer Jagdhunde in genügender Zahl gesetzlich vorgeschrieben?

Kurze Antwort

Gesetzlich vorgeschrieben ist der Einsatz brauchbarer Jagdhunde beim Enteneinfall am Wasser und bei der Suche über die Felder auf Hasen.

  • A)Beim Ansitz auf Rotwild
  • B)Beim Enteneinfall am Wasser
  • C)Bei der Pirsch
  • D)Bei der Suche über die Felder auf Hasen
  • E)Beim Nachtansitz auf Schwarzwild
Erklärung

Bei Bewegungs- und Federwildjagden sind brauchbare Hunde für Nachsuche, Apport und Verlorenbringen unerlässlich. Ansitz- oder Nachtansitzjagden sowie die Pirsch erfordern gesetzlich keine Hunde in genügender Zahl.

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