Kurze Antwort
Gesetzlich vorgeschrieben ist der Einsatz brauchbarer Jagdhunde beim Enteneinfall am Wasser und bei der Suche über die Felder auf Hasen.
Bei Bewegungs- und Federwildjagden sind brauchbare Hunde für Nachsuche, Apport und Verlorenbringen unerlässlich. Ansitz- oder Nachtansitzjagden sowie die Pirsch erfordern gesetzlich keine Hunde in genügender Zahl.
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