NiedersachsenRechtNDS-RE-229-2022

Bei welchen der nachgenannten Jagdarten ist die Verwendung brauchbarer Jagdhunde nicht vorgeschrieben?

Kurze Antwort

Richtig ist: Beim Ansitz auf Hasen.

  • A)Bei der Nachsuche
  • B)Beim Ansitz auf Hasen
  • C)Beim Enteneinfall am Wasser
  • D)Bei der Lockjagd auf den Wildtauben
  • E)Bei einer Treibjagd auf Schwarzwild
  • F)Bei einer Drückjagd auf Rotwild
Erklärung

Richtig ist „Beim Ansitz auf Hasen“. Für Such-, Drück- und Treibjagden sowie jede Jagd auf Federwild ist ein brauchbarer, geprüfter Jagdhund mitzuführen; ebenso ist bei der Nachsuche ein brauchbarer Hund einzusetzen. Der reine Ansitz auf Hasen ist keine Bewegungs- und keine Federwildjagd – daher hier keine Hundepflicht.

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