Kurze Antwort
Richtig sind: Bei jeder Bewegungsjagd und Bei jeder Jagd auf Federwild.
Richtig sind: 1 und 3. Bei jeder Bewegungsjagd (Such-, Drück-, Treibjagd) sowie bei jeder Jagd auf Federwild ist ein hierfür brauchbarer, geprüfter Hund mitzuführen, damit verletztes oder geflügeltes Wild zuverlässig gefunden und gebracht wird. Beim Ansitz (2) besteht diese Pflicht nicht. Regelungen können je nach Bundesland variieren.
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