NiedersachsenRechtNDS-RE-230-2022

Bei welchen der nachgenannten Jagdarten muss ein brauchbarer Jagdhund mitgeführt werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Bei jeder Bewegungsjagd und Bei jeder Jagd auf Federwild.

  • A)Bei jeder Bewegungsjagd
  • B)Bei jeder Ansitzjagd
  • C)Bei jeder Jagd auf Federwild
Erklärung

Richtig sind: 1 und 3. Bei jeder Bewegungsjagd (Such-, Drück-, Treibjagd) sowie bei jeder Jagd auf Federwild ist ein hierfür brauchbarer, geprüfter Hund mitzuführen, damit verletztes oder geflügeltes Wild zuverlässig gefunden und gebracht wird. Beim Ansitz (2) besteht diese Pflicht nicht. Regelungen können je nach Bundesland variieren.

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