NiedersachsenWildbrethygiene & JagdhundeNDS-WI-314-2022

Bei welchen Jagdarten ist ein hierfür brauchbarer, geprüfter Jagdhund mitzuführen?

Kurze Antwort

Ein brauchbarer, geprüfter Jagdhund ist bei jeder Such-, Drück- oder Treibjagd sowie bei jeder Jagd auf Federwild mitzuführen.

  • A)nur bei jeder Such- und Treibjagd
  • B)nur bei jeder Such-, Drück- und Treibjagd
  • C)bei jeder Such-, Drück- oder Treibjagd sowie jeder Jagd auf Federwild
  • D)nur bei jeder Drück- oder Treibjagd
Erklärung

Landesjagdgesetze schreiben für Bewegungsjagden und die Jagd auf Federwild den Einsatz brauchbarer Hunde vor. So wird sichergestellt, dass krankgeschossenes oder geflügeltes Wild tierschutzgerecht nachgesucht und apportiert werden kann.

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