Kurze Antwort
Ein brauchbarer, geprüfter Jagdhund ist bei jeder Such-, Drück- oder Treibjagd sowie bei jeder Jagd auf Federwild mitzuführen.
Landesjagdgesetze schreiben für Bewegungsjagden und die Jagd auf Federwild den Einsatz brauchbarer Hunde vor. So wird sichergestellt, dass krankgeschossenes oder geflügeltes Wild tierschutzgerecht nachgesucht und apportiert werden kann.
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