Kurze Antwort
Richtig ist: Gemeinde.
Richtig ist: Gemeinde. Der Anspruch auf Ersatz von Wild- oder Jagdschaden muss binnen einer Woche (bzw. im Wald bis 1. Mai/1. Oktober) bei der für das beschädigte Grundstück zuständigen Gemeindebehörde angemeldet werden. Andere Behörden wie Jagdbehörde, Ordnungsamt oder Polizei sind hierfür nicht zuständig.
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