NiedersachsenRechtNDS-RE-265-2022

Bei welcher Behörde ist ein ersatzpflichtiger Wildschaden anzumelden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Gemeinde.

  • A)Jagdbehörde
  • B)Ordnungsamt
  • C)Gemeinde
  • D)bei der für das Gebiet zuständigen Polizeidienststelle
Erklärung

Richtig ist: Gemeinde. Der Anspruch auf Ersatz von Wild- oder Jagdschaden muss binnen einer Woche (bzw. im Wald bis 1. Mai/1. Oktober) bei der für das beschädigte Grundstück zuständigen Gemeindebehörde angemeldet werden. Andere Behörden wie Jagdbehörde, Ordnungsamt oder Polizei sind hierfür nicht zuständig.

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