Kurze Antwort
Richtig sind: Beizjagd auf Federwild und Jagd auf Rabenkrähen.
Richtig sind Beizjagd auf Federwild und Jagd auf Rabenkrähen, weil bei jeder Jagd auf Federwild ein hierfür brauchbarer, geprüfter Jagdhund mitzuführen ist. Die Ansitzjagd erfordert keinen mitgeführten Hund; hier genügt es, dass bei Bedarf ein brauchbarer Hund verfügbar ist (z. B. für die Nachsuche). Hinweis: Genaues regeln die Landesjagdgesetze, Abweichungen je nach Bundesland möglich.
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