NiedersachsenRechtNDS-RE-241-2022

Bei welcher Jagdart muss ein hierfür brauchbarer und geprüfter Jagdhund mitgeführt werden?

Kurze Antwort

Ein hierfür brauchbarer und geprüfter Jagdhund muss bei jeder Jagd auf Federwild mitgeführt werden.

  • A)bei der Ansitzjagd
  • B)bei der Jagd auf Federwild
  • C)bei der Fallenjagd
Erklärung

Das Mitführen brauchbarer, geprüfter Hunde ist für alle Jagden auf Federwild vorgeschrieben. Ansitz- und Fallenjagd erfordern keinen mitgeführten Hund; bei der Fallenjagd gelten stattdessen spezielle Fallenregelungen.

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