Kurze Antwort
Ein hierfür brauchbarer und geprüfter Jagdhund muss bei jeder Jagd auf Federwild mitgeführt werden.
Das Mitführen brauchbarer, geprüfter Hunde ist für alle Jagden auf Federwild vorgeschrieben. Ansitz- und Fallenjagd erfordern keinen mitgeführten Hund; bei der Fallenjagd gelten stattdessen spezielle Fallenregelungen.
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