NiedersachsenRechtNDS-RE-175-2022

Bei welcher Schalenwildart muss der Abschuss innerhalb einer Woche der Jagdbehörde schriftlich gemeldet werden?

Kurze Antwort

Bei keiner Schalenwildart ist eine schriftliche Abschussmeldung innerhalb einer Woche erforderlich.

  • A)Rehwild
  • B)Schwarzwild
  • C)Rotwild
  • D)Damwild
  • E)Muffelwild
  • F)eine Meldung innerhalb einer Woche ist bei Schalenwild nicht erforderlich
Erklärung

Laut Prüfungsinhalt besteht für Schalenwild generell keine Wochenfrist zur schriftlichen Abschussmeldung. Stattdessen wird der Abschuss über die Streckenliste erfasst und zum Ende des Jagdjahres der Unteren Jagdbehörde vorgelegt.

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