Kurze Antwort
Bei keiner Schalenwildart ist eine schriftliche Abschussmeldung innerhalb einer Woche erforderlich.
Laut Prüfungsinhalt besteht für Schalenwild generell keine Wochenfrist zur schriftlichen Abschussmeldung. Stattdessen wird der Abschuss über die Streckenliste erfasst und zum Ende des Jagdjahres der Unteren Jagdbehörde vorgelegt.
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