Kurze Antwort
Richtig ist: Bei der Jagdbehörde.
Richtig ist: Bei der Jagdbehörde (konkret: Untere Jagdbehörde). Nach § 12 BJagdG muss jeder neu abgeschlossene oder geänderte Jagdpachtvertrag dort angezeigt werden; nur diese Behörde prüft binnen drei Wochen und kann beanstanden. Gemeinde, Jagdgenossenschaft oder Hegegemeinschaft sind hierfür nicht zuständig.
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