NiedersachsenRechtNDS-RE-81-2022

Bei welcher zuständigen Behörde ist der Jagdpachtvertrag anzuzeigen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Bei der Jagdbehörde.

  • A)Bei der Jagdbehörde
  • B)Bei der Gemeindeverwaltung
  • C)Bei der Jagdgenossenschaft
  • D)Bei der Hegegemeinschaft
  • E)Eine Anzeige ist nicht erforderlich
Erklärung

Richtig ist: Bei der Jagdbehörde (konkret: Untere Jagdbehörde). Nach § 12 BJagdG muss jeder neu abgeschlossene oder geänderte Jagdpachtvertrag dort angezeigt werden; nur diese Behörde prüft binnen drei Wochen und kann beanstanden. Gemeinde, Jagdgenossenschaft oder Hegegemeinschaft sind hierfür nicht zuständig.

Jägerprüfung Niedersachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten
Bei welcher zuständigen Behörde ist der Jagdpachtvertrag anzuzeig… | Jägerprüfung Niedersachsen – GrünesAbi | GrünesAbi