NiedersachsenRechtNDS-RE-571-2022

Beim Aufbrechen eines Schmalrehs stellt der Revierinhaber fest, dass Bauch- und Brustfell bläulich verfärbt sind. Er will das Schmalreh zerwirken und zum eigenen Verbrauch verwenden. Muss er es vorher zur amtlichen Fleischuntersuchung bringen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Ja. Bläuliche Verfärbungen an Bauch- und Brustfell sind ein bedenkliches Merkmal und deuten auf beginnende Fäulnis/Verhitzen oder Kontamination hin. Bei solchen Auffälligkeiten muss der ganze Wildkörper mit Aufbruch der amtlichen Fleischuntersuchung zugeführt werden, auch bei Eigenverzehr.

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