Kurze Antwort
Ja, zum Erlegen eines Keilers ist auch im eingegatterten Eigenjagdrevier ein gültiger Jagdschein erforderlich.
Die Jagdausübung setzt stets einen auf den Schützen ausgestellten Jagdschein voraus. Eine bloße Erlaubnis des Eigentümers oder zusätzlich der Behörde ersetzt den Jagdschein nicht.
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