NiedersachsenRechtNDS-RE-42-2022

Benötigen Sie bei der Jagd in einem eingegatterten Eigenjagdrevier von 100 ha zum Erlegen eines Keilers einen gültigen Jagdschein?

Kurze Antwort

Ja, zum Erlegen eines Keilers ist auch im eingegatterten Eigenjagdrevier ein gültiger Jagdschein erforderlich.

  • A)Nein, es genügt die Erlaubnis des Eigentümers
  • B)Ja, es bedarf eines Jagdscheines
  • C)Nein, es genügt die Erlaubnis des Eigentümers und der Jagdbehörde
Erklärung

Die Jagdausübung setzt stets einen auf den Schützen ausgestellten Jagdschein voraus. Eine bloße Erlaubnis des Eigentümers oder zusätzlich der Behörde ersetzt den Jagdschein nicht.

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