Kurze Antwort
Nein, zum Ein- oder Anschießen der Jagdwaffe im Revier ist keine besondere waffenrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Jäger dürfen im Rahmen der befugten Jagdausübung Jagdwaffen einschließlich Ein- und Anschießen ohne zusätzliche Erlaubnis führen und verwenden. Dies ist ausdrücklich waffenrechtlich privilegiert.
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