NiedersachsenRechtNDS-RE-424-2022

Benötigen Sie zum Führen einer Druckluftpistole (mit Kennzeichnung „F im Fünfeck“) im Gürtelholster einen Waffenschein?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja.

  • A)Ja.
  • B)Nein.
  • C)Nur, wenn ich noch nicht volljährig bin.
Erklärung

Richtig ist: Ja. Auch Druckluftwaffen mit „F im Fünfeck“ dürfen außerhalb von Wohnung/Geschäftsräumen/befriedetem Besitztum nicht zugriffsbereit geführt werden – dafür braucht man einen Waffenschein. Ohne Waffenschein ist nur der nicht zugriffs- und nicht schussbereite Transport erlaubt.

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