NiedersachsenRechtNDS-RE-469-2022

Benötigen Sie zum Schießen mit einer Waffe 6 mm Flobert eine behördliche Erlaubnis?

Kurze Antwort

Richtig sind: Ja, außerhalb von Schießstätten. und Nicht auf dafür zugelassenen Schießstätten.

  • A)Nein.
  • B)Ja, außerhalb von Schießstätten.
  • C)Nicht auf dafür zugelassenen Schießstätten.
Erklärung

Richtig ist: 2 und 3. Mit 6 mm Flobert handelt es sich um eine erlaubnispflichtige Schusswaffe; geschossen werden darf ohne besondere Einzel­erlaubnis nur auf zugelassenen Schießstätten. Außerhalb von Schießstätten brauchst du eine behördliche Erlaubnis; ein Schießen „einfach so“ ist dort unzulässig.

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