Kurze Antwort
Richtig sind: Ja, außerhalb von Schießstätten. und Nicht auf dafür zugelassenen Schießstätten.
Richtig ist: 2 und 3. Mit 6 mm Flobert handelt es sich um eine erlaubnispflichtige Schusswaffe; geschossen werden darf ohne besondere Einzelerlaubnis nur auf zugelassenen Schießstätten. Außerhalb von Schießstätten brauchst du eine behördliche Erlaubnis; ein Schießen „einfach so“ ist dort unzulässig.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.