Kurze Antwort
Ja, ein Jagdgast benötigt bei der Jagd ohne Begleitung des Revierinhabers einen gültigen Jagderlaubnisschein.
Der Jagderlaubnisschein wird vom Jagdausübungsberechtigten ausgestellt. Ist der Jagdgast allein mit der Waffe unterwegs, muss er zusätzlich einen gültigen Jagdschein und die schriftliche Jagderlaubnis mitführen.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.