Kurze Antwort
Nein, er muss keinen eigenen Hund halten, aber es muss bei Bedarf ein geprüfter, brauchbarer Jagdhund für das Revier verfügbar sein, auch über Mitjäger.
Landesjagdgesetze fordern die Verfügbarkeit brauchbarer Hunde für bestimmte Jagdarten und Nachsuchen. Der Pächter kann dazu auf einen geprüften Hund eines Mitjägers oder Nachbarreviers zurückgreifen; entscheidend ist die Einsatzmöglichkeit im Bedarfsfall.
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