NiedersachsenWildbrethygiene & JagdhundeNDS-WI-315-2022

Benötigt jeder Jagdpächter einen brauchbaren Hund?

Kurze Antwort

Nein, er muss keinen eigenen Hund halten, aber es muss bei Bedarf ein geprüfter, brauchbarer Jagdhund für das Revier verfügbar sein, auch über Mitjäger.

  • A)dem Jagdpächter muss ein brauchbarer Jagdhund zur Verfügung stehen, wenn der Einsatz eines Jagdhundes im Jagdrevier erforderlich ist.
  • B)sofern durch Mitjäger ein brauchbarer geprüfter Jagdhund bei der Jagdausübung zur Verfügung steht, braucht der Jagdpächter nicht zwingend einen eigenen zu halten.
  • C)nur ein Pächter hat einen brauchbaren Jagdhund zu halten.
  • D)jeder Pächter hat einen brauchbaren Jagdhund zu halten.
Erklärung

Landesjagdgesetze fordern die Verfügbarkeit brauchbarer Hunde für bestimmte Jagdarten und Nachsuchen. Der Pächter kann dazu auf einen geprüften Hund eines Mitjägers oder Nachbarreviers zurückgreifen; entscheidend ist die Einsatzmöglichkeit im Bedarfsfall.

Jägerprüfung Niedersachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten