Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Richtig ist „Nein“, weil der Europäische Feuerwaffenpass nur die vorübergehende Mitnahme von Schusswaffen in EU-Staaten erleichtert, aber keine Erlaubnis zum Munitionserwerb oder -einführen darstellt. Für die Einfuhr erlaubnispflichtiger Munition nach Deutschland ist eine gesonderte Erlaubnis erforderlich (z. B. Munitionserwerbsberechtigung/WBK-Eintrag bzw. Verbringungserlaubnis), unabhängig davon, ob das passende Kaliber im EFP steht.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.