NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-76-2022

Berechtigt der Europäische Feuerwaffenpass zur Einfuhr von erlaubnispflichtiger Munition aus einem EU-Mitgliedstaat, sofern die Munition dort von Ihnen berechtigterweise erworben wurde?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja.
  • B)Nein.
  • C)Ja, aber nur wenn eine Waffe entsprechenden Kalibers in den EFP eingetragen ist.
Erklärung

Richtig ist „Nein“, weil der Europäische Feuerwaffenpass nur die vorübergehende Mitnahme von Schusswaffen in EU-Staaten erleichtert, aber keine Erlaubnis zum Munitionserwerb oder -einführen darstellt. Für die Einfuhr erlaubnispflichtiger Munition nach Deutschland ist eine gesonderte Erlaubnis erforderlich (z. B. Munitionserwerbsberechtigung/WBK-Eintrag bzw. Verbringungserlaubnis), unabhängig davon, ob das passende Kaliber im EFP steht.

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