NiedersachsenRechtNDS-RE-106-2022

Berechtigt der Jugendjagdschein zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden?

Kurze Antwort

Nein, der Jugendjagdschein berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden.

  • A)Ja
  • B)Nein
  • C)nur in Begleitung einer jagdlich erfahrenen Person
Erklärung

Nach § 16 Abs. 3 BJagdG sind Inhaber eines Jugendjagdscheins von Gesellschaftsjagden ausgeschlossen. Sie dürfen nur in Begleitung einer jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson jagen, jedoch nicht als Schütze bei Gesellschaftsjagden.

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