Kurze Antwort
Die grüne Waffenbesitzkarte berechtigt nur mit einem entsprechenden Munitionserwerbsvermerk zum Munitionserwerb.
In der WBK muss für die jeweilige Waffe ein Eintrag zur Munitionserwerbserlaubnis vorhanden sein (Spalte 7). Ohne diesen behördlichen Vermerk darf keine erlaubnispflichtige Munition erworben werden.
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