NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-168-2022

Berechtigt die grüne Waffenbesitzkarte zum Erwerb von Munition?

Kurze Antwort

Die grüne Waffenbesitzkarte berechtigt nur mit einem entsprechenden Munitionserwerbsvermerk zum Munitionserwerb.

  • A)Ja, immer.
  • B)Ja, mit entsprechendem Eintrag.
  • C)Ja, in Verbindung mit dem Sportschützenausweis.
Erklärung

In der WBK muss für die jeweilige Waffe ein Eintrag zur Munitionserwerbserlaubnis vorhanden sein (Spalte 7). Ohne diesen behördlichen Vermerk darf keine erlaubnispflichtige Munition erworben werden.

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