Kurze Antwort
Richtig ist: <p>Nur, soweit für die eingetragenen Waffen die Erlaubnis zum Munitionserwerb in der WBK vermerkt ist.</p>.
Richtig ist: Nur mit entsprechendem Munitionseintrag in der grünen WBK darfst du Munition für die dort eingetragenen Kurzwaffen-Kaliber erwerben. Für Langwaffenmunition reicht der gültige Jagdschein; ein separater Munitionserwerbsschein ist nicht nötig.
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