NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-77-2022

Berechtigt die grüne Waffenbesitzkarte zum Munitionserwerb?

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>Nur, soweit für die eingetragenen Waffen die Erlaubnis zum Munitionserwerb in der WBK vermerkt ist.</p>.

  • A)Ja, wenn ich Sportschütze bin.
  • B)<p>Nur, soweit für die eingetragenen Waffen die Erlaubnis zum Munitionserwerb in der WBK vermerkt ist.</p>
  • C)Nein, es ist immer zusätzlich ein Munitionserwerbsschein erforderlich.
Erklärung

Richtig ist: Nur mit entsprechendem Munitionseintrag in der grünen WBK darfst du Munition für die dort eingetragenen Kurzwaffen-Kaliber erwerben. Für Langwaffenmunition reicht der gültige Jagdschein; ein separater Munitionserwerbsschein ist nicht nötig.

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