Kurze Antwort
Richtig ist: Nur bei einem entsprechenden behördlichen Vermerk.
Richtig ist: Nur bei einem entsprechenden behördlichen Vermerk. Die grüne WBK berechtigt zum Munitionserwerb nur, wenn in Spalte 7 die Munitionserwerbserlaubnis für das jeweilige Kurzwaffenkaliber eingetragen ist. Langwaffenmunition bekommst du als Jäger auf Jagdschein, unabhängig von der WBK.
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