NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-81-2022

Berechtigt die „grüne“ Waffenbesitzkarte zum Munitionserwerb?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nur bei einem entsprechenden behördlichen Vermerk.

  • A)Nur bei einem entsprechenden behördlichen Vermerk.
  • B)Grundsätzlich ja.
  • C)Nur bei sogenanntem „Altbesitz“.
Erklärung

Richtig ist: Nur bei einem entsprechenden behördlichen Vermerk. Die grüne WBK berechtigt zum Munitionserwerb nur, wenn in Spalte 7 die Munitionserwerbserlaubnis für das jeweilige Kurzwaffenkaliber eingetragen ist. Langwaffenmunition bekommst du als Jäger auf Jagdschein, unabhängig von der WBK.

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