NiedersachsenRechtNDS-RE-246-2022

Berechtigt eine für den Abschuss von Niederwild ausgestellte schriftliche Jagderlaubnis den Jagdgast auch zur Tötung wildernder Hunde und Katzen?

Kurze Antwort

Nein, eine schriftliche Niederwild-Jagderlaubnis berechtigt den Jagdgast nicht zur Tötung wildernder Hunde und Katzen.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Jagdschutzmaßnahmen, darunter das Töten wildernder Hunde und Katzen, sind Jagdschutzberechtigten vorbehalten (z. B. Revierinhaber oder bestätigte Jagdaufseher). Ein Jagdgast mit Niederwild-Erlaubnis hat keine Jagdschutzbefugnisse.

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