Kurze Antwort
Nein, eine schriftliche Niederwild-Jagderlaubnis berechtigt den Jagdgast nicht zur Tötung wildernder Hunde und Katzen.
Jagdschutzmaßnahmen, darunter das Töten wildernder Hunde und Katzen, sind Jagdschutzberechtigten vorbehalten (z. B. Revierinhaber oder bestätigte Jagdaufseher). Ein Jagdgast mit Niederwild-Erlaubnis hat keine Jagdschutzbefugnisse.
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