Kurze Antwort
Ja, die zuständige Behörde kann das Betreten solcher sensiblen Birkwildbereiche per Verordnung zeitweise verbieten.
Zum Schutz von Brut- und Aufzuchtplätzen können Wildschutz- oder Naturschutzregelungen erlassen werden. Damit wird Störung vermieden und der Bestand des Birkwildes während kritischer Phasen gesichert.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.