NiedersachsenRechtNDS-RE-100-2022

Besteht gesetzlich die Möglichkeit, dass das Betreten des Teiles eines Birkwildlebensraums, in dem das Birkwild bevorzugt brütet und die Jungen aufzieht, von der zuständigen Behörde durch Verordnung verboten wird?

Kurze Antwort

Ja, die zuständige Behörde kann das Betreten solcher sensiblen Birkwildbereiche per Verordnung zeitweise verbieten.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Zum Schutz von Brut- und Aufzuchtplätzen können Wildschutz- oder Naturschutzregelungen erlassen werden. Damit wird Störung vermieden und der Bestand des Birkwildes während kritischer Phasen gesichert.

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