NiedersachsenRechtNDS-RE-40-2022

Bezeichnen Sie die Mindestgröße eines Eigenjagdreviers in Niedersachsen im Flachland!

Kurze Antwort

Die Mindestgröße eines Eigenjagdreviers in Niedersachsen im Flachland beträgt 75 Hektar.

  • A)75 ha
  • B)125 ha
  • C)250 ha
  • D)300 ha
  • E)500 ha
Erklärung

Zusammenhängende land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbare Grundflächen bilden ab 75 Hektar einen Eigenjagdbezirk. Die Flächen müssen im Eigentum ein und derselben Person oder Personengemeinschaft stehen.

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