Kurze Antwort
Die Mindestgröße eines Eigenjagdreviers in Niedersachsen im Flachland beträgt 75 Hektar.
Zusammenhängende land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbare Grundflächen bilden ab 75 Hektar einen Eigenjagdbezirk. Die Flächen müssen im Eigentum ein und derselben Person oder Personengemeinschaft stehen.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.