NiedersachsenRechtNDS-RE-44-2022

Bezeichnen Sie die Mindestgröße eines Gemeinschaftsjagdreviers in Niedersachsen im Bergland!

Kurze Antwort

Die Mindestgröße eines Gemeinschaftsjagdreviers in Niedersachsen im Bergland beträgt 250 Hektar.

  • A)75 ha
  • B)125 ha
  • C)250 ha
  • D)300 ha
  • E)500 ha
Erklärung

Nach dem Niedersächsischen Jagdgesetz liegt die Mindestgröße für gemeinschaftliche Jagdbezirke bei 250 ha. Kleinere Flächen sind nur in eng geregelten Ausnahmefällen zulassungsfähig.

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