Kurze Antwort
Die Mindestgröße eines Gemeinschaftsjagdreviers in Niedersachsen im Bergland beträgt 250 Hektar.
Nach dem Niedersächsischen Jagdgesetz liegt die Mindestgröße für gemeinschaftliche Jagdbezirke bei 250 ha. Kleinere Flächen sind nur in eng geregelten Ausnahmefällen zulassungsfähig.
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