NiedersachsenRechtNDS-RE-151-2022

Bis zu welchem Zeitpunkt muss der Abschussplan der Jagdbehörde vorgelegt werden?

Kurze Antwort

Der Abschussplan ist der Jagdbehörde spätestens bis zum 15. Februar eines jeden dritten Jagdjahres vorzulegen.

  • A)Bis zum Beginn der Jagdzeit
  • B)Bis zum 5. April eines jeden Jagdjahres
  • C)Bis zum 15. Februar eines jeden dritten Jagdjahres
Erklärung

Der Periodenabschussplan gilt in der Regel für drei Jagdjahre und muss daher im Dreijahresrhythmus fristgerecht eingereicht werden. Die Frist 15. Februar ist behördlich festgelegt; landesrechtliche Abweichungen sind möglich.

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