NiedersachsenRechtNDS-RE-178-2022

Bis zu welchem Zeitpunkt muss die ausgefüllte Streckenliste der Jagdbehörde vorgelegt werden?

Kurze Antwort

Die ausgefüllte Streckenliste ist spätestens bis zum 15. Februar eines jeden Jagdjahres der Jagdbehörde vorzulegen.

  • A)Bis zum Ablauf einer Woche nach der Erlegung
  • B)Bis zum 5. April eines jeden Jagdjahres
  • C)Bis zum 15. Februar eines jeden Jagdjahres
  • D)Für Rehwild ist die Vorlage nur zum Ende eines jeden 3. Jagdjahres erforderlich
Erklärung

Die Streckenliste dokumentiert alles erlegte und verendete Wild des Jagdjahres. Stichtag für die Vorlage ist der 15. Februar; Abweichungen können je nach Bundesland vorkommen, sind aber prüfungsrelevant so festgelegt.

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