Kurze Antwort
Die ausgefüllte Streckenliste ist spätestens bis zum 15. Februar eines jeden Jagdjahres der Jagdbehörde vorzulegen.
Die Streckenliste dokumentiert alles erlegte und verendete Wild des Jagdjahres. Stichtag für die Vorlage ist der 15. Februar; Abweichungen können je nach Bundesland vorkommen, sind aber prüfungsrelevant so festgelegt.
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