NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-212-2022

Brauchen Inhaber eines Jahresjagdscheins zum Erwerb ihrer ersten Langwaffe, einer Bockbüchsflinte, eine vorher ausgestellte Waffenbesitzkarte?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Die korrekte Antwort ist: Nein. Begründung: Mit gültigem Jahresjagdschein darfst du die erste Langwaffe (z. B. Bockbüchsflinte) ohne vorher ausgestellte WBK erwerben. Du musst den Erwerb binnen 14 Tagen bei der Behörde anzeigen; dabei wird die WBK ausgestellt und die Waffe eingetragen (§ 13 WaffG).

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