Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Die korrekte Antwort ist: Nein. Begründung: Mit gültigem Jahresjagdschein darfst du die erste Langwaffe (z. B. Bockbüchsflinte) ohne vorher ausgestellte WBK erwerben. Du musst den Erwerb binnen 14 Tagen bei der Behörde anzeigen; dabei wird die WBK ausgestellt und die Waffe eingetragen (§ 13 WaffG).
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