NiedersachsenRechtNDS-RE-419-2022

Braucht ein Volljähriger für den Erwerb von Druckluft-, Federdruck- oder CO2-Waffen eine Erwerbsberechtigung?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein, wenn die Waffe mit „F im Fünfeck“ gekennzeichnet ist.

  • A)Ja, in jedem Fall.
  • B)Ja, wenn die Waffe mit „F im Fünfeck“ gekennzeichnet ist.
  • C)Nein, wenn die Waffe mit „F im Fünfeck“ gekennzeichnet ist.

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