Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Nein, denn nach § 29 BJagdG sind nur Schäden durch Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasan ersatzpflichtig. Der Dachs zählt nicht dazu; daher besteht kein Wildschadensersatzanspruch. Regulations may vary depending on the federal state.
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