Kurze Antwort
Richtig ist: Ja.
Ja, die Jagd ist dort zulässig. Eingezäunte Forstkulturen sind keine befriedeten Bezirke; der Zaun dient nur dem Verbissschutz. Allerdings muss die Jagdausübung so erfolgen, dass der Zaun und die Kultur nicht beschädigt und die Sicherheit gewahrt wird.
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