NiedersachsenRechtNDS-RE-52-2022

Darf auf forstwirtschaftlichen Kulturflächen, die zum Schutz gegen Wildverbiss eingezäunt sind, die Jagd ausgeübt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Ja, die Jagd ist dort zulässig. Eingezäunte Forstkulturen sind keine befriedeten Bezirke; der Zaun dient nur dem Verbissschutz. Allerdings muss die Jagdausübung so erfolgen, dass der Zaun und die Kultur nicht beschädigt und die Sicherheit gewahrt wird.

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