NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-503-2022

Darf aus einer alten Doppelflinte, welche den Beschussstempel "N" nicht trägt, mit den heute für die Jagd allgemein gebräuchlichen Schrotpatronen geschossen werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Nein, denn ohne Nitro-Beschussstempel „N“ ist die Flinte nicht für moderne, mit rauchlosem Pulver geladene Schrotpatronen zugelassen. Das Risiko von Lauf- oder Systemschäden wäre zu hoch; solche Waffen dürfen nur mit dafür geprüfter Munition verwendet werden.

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