NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-44-2022

Darf ausnahmsweise eine geladene Waffe einem anderen übergeben werden?

Kurze Antwort

Ja, bei einer Waffenstörung darf eine geladene Waffe ausnahmsweise der verantwortlichen Aufsichtsperson übergeben werden.

  • A)Ja, bei Waffenstörung der verantwortlichen Aufsichtsperson.
  • B)Nur an den Nachbarschützen.
  • C)Nein, auf keinen Fall.
Erklärung

Die Übergabe geladener Waffen ist grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme besteht bei einer Waffenstörung und der Übergabe an die verantwortliche Aufsichtsperson.

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