NiedersachsenRechtNDS-RE-135-2022

Darf bei einer Gesellschaftsjagd entlang einer dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straße abgestellt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, wenn nach den Umständen des Einzelfalles die Sicherheit gewährleistet ist.

  • A)Ja, wenn nur mit Schrot geschossen wird
  • B)Ja, wenn nach den Umständen des Einzelfalles die Sicherheit gewährleistet ist
  • C)Nein
Erklärung

Richtig ist Option 2: Entlang öffentlicher Straßen darf nur angestellt werden, wenn nach den konkreten Umständen (Kugelfang, Schussrichtung, Abstand, Sicht, Verkehrsaufkommen, Signalkleidung, Jagdorganisation) die Sicherheit zweifelsfrei gewährleistet ist. Pauschale Freigaben wie „nur Schrot“ reichen nicht; ist die Sicherheit nicht sicherzustellen, ist dort nicht abzustellen.

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