Kurze Antwort
Richtig ist: Ja, wenn nach den Umständen des Einzelfalles die Sicherheit gewährleistet ist.
Richtig ist Option 2: Entlang öffentlicher Straßen darf nur angestellt werden, wenn nach den konkreten Umständen (Kugelfang, Schussrichtung, Abstand, Sicht, Verkehrsaufkommen, Signalkleidung, Jagdorganisation) die Sicherheit zweifelsfrei gewährleistet ist. Pauschale Freigaben wie „nur Schrot“ reichen nicht; ist die Sicherheit nicht sicherzustellen, ist dort nicht abzustellen.
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