Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Richtig ist „Nein“. Nach Bundesjagdgesetz dürfen Wildkaninchen grundsätzlich nicht ausgesetzt werden (§ 28 Abs. 2 BJG) – auch nicht nach einem Myxomatose-Seuchenzug und auch nicht mit behördlicher Genehmigung. Ziel ist, Seuchen- und Schädlingsrisiken sowie unkontrollierte Bestandsentwicklungen zu verhindern.
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