NiedersachsenRechtNDS-RE-262-2022

Darf der Grundstückseigentümer zur Verhütung von Wildschäden Wild von seinem Grundstück verscheuchen?

Kurze Antwort

Ja, der Grundstückseigentümer darf zur Wildschadenverhütung Wild von seinem Grundstück verscheuchen.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Eigentümer und Bewirtschafter dürfen Wild zur Abwehr von Verbiss-, Fraß- oder Trittschäden vergrämen, solange sie das Wild nicht verletzen oder gefährden. Diese Vergrämung umfasst z. B. Lärm, Licht oder Zäune.

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